Das Lichterfestival findet in diesem Jahr vom 2. bis 3. Dezember statt. In diesem Jahr laden wir sie zu tollen Lasershows und Feuershows ein. Walking-Acts und schöne Illuminationen sollen die Besucherinnen und Besucher an den zwei Tagen begeistern. Neben dem Samstag für Jedermann, wird der Sonntag, als Familientag das Lichterfestival krönend abschließen.

Neustadt’s Innenstadt lockt mit Lichtinstallationen, die Groß und Klein staunen lassen und bietet neben kultureller Vielfalt auch ein breites gastronomisches Angebot.

Der Sonntag steht ganz im Namen der Familie und bietet unter dem Motto „Kinderlichterfestival“ einen Tag mit buntem Rahmenprogramm – ganz allein für die Kleinsten und ihre Eltern. Spiel, Spaß und Unterhaltung werden dabei von einem beleuchteten Ambiente auf Neustadt’s Kirchplatz abgerundet.

Wir freuen uns auf Euren Besuch!

Teilnahmebedingungen hier einsehen

Der Teilnehmer erklärt sich mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden:

  • Veranstalter ist der Stadtmarketing Neustadt a. Rbge. e.V., vertreten durch Thorsten Steen.
    Anschrift: Marktstraße 5, 31535 Neustadt am Rübenberge
  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter des Stadtmarketing Neustadt a. Rbge. e.V. und alle an der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen, sowie deren Angehörige sind von der Beteiligung an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
  • Der Verein Stadtmarketing Neustadt a. Rbge. e.V. behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
  • Das Gewinnspiel findet vom 17.11.2023 bis zum 20.11.2023. Die Auslosung der Gewinner erfolgt am 22.11.2023.
  • So nimmst du am Gewinnspiel teil: Folge unserem Profilen bei Facebook oder Instagram, wenn du es noch nicht getan hast. Hinterlasse einen Kommentar und erzähle uns, mit welchen Freunden du gerne zum Lichterfestival gehen möchtest. Markiere sie in deinem Kommentar! Was wird euer Highlight sein?
  • Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
  • Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt und via Message verständigt. Nach Nennung des vollständigen Namens und einer Telefonnummer werden die Preise nach Absprache bereitgestellt.
  • Folgende Preise gibt es zu gewinnen:
    2 Stück „Mein Escape-Gutscheine“ im Wert von jeweils 25 Euro.
    (Mein Escape, Wallstraße 13, 31535 Neustadt am Rübenberge)
    3 Stück „Kressler-Gutscheine“ im Wert von jeweils 50 Euro.
    (Infos zu den Gutscheinen findest du hier:
    https://kressler.de/gutschein/)
    5 x 2 Tickets für die „Silvesterparty im Penthouse Neustadt“ im Wert von
    jeweils 20 Euro (Abendkasse).
    (Infos zur Veranstaltung findest du hier:
    https://penthouse-neustadt.de/penthouse-party-silvester/)
  • Angegebene Daten dienen ausschließlich zur Kontaktaufnahme im Falle des Gewinns.
  • Der Erwerb von Produkten und Dienstleistungen beeinträchtigt den Ausgang des Gewinnspiels nicht.
  • Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen auch während des Gewinnspielzeitraumes zu ändern oder das Gewinnspiel ohne Angaben von Gründen abzubrechen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungsansprüche ausgeschlossen. Die Änderung der Teilnahmebedingungen wird vom Veranstalter bekanntgegeben.
  • Der Verein Stadtmarketing Neustadt a. Rbge. e.V. haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder der Nichterreichbarkeit per Facebook oder Instagram ergeben, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches der Verein Stadtmarketing Neustadt a. Rbge. e.V. zu vertreten hat.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende, dem Gewollten am nächsten kommende Bestimmung. Gleiches gilt auch bei Vorliegen einer Regelungslücke.

Neustadt, 16.11.2023

Kontakt

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